Die Implant Files
Das gefährliche Geschäft mit der Gesundheit

Held wider Willen

Als die Schmerzen unerträglich wurden, schnitt man ihm das Bein auf und sah: einen zerfressenen Knochen. Jürgen Thoma zieht vor Gericht gegen den Hersteller seiner Hüftprothese. Das Urteil könnte eine Klagewelle auslösen.

Text: Katrin Langhans, Fotos: Stefanie Preuin

Acht Jahre hat er auf diesen Moment gewartet. Jürgen Thoma, 61 Jahre alt, Schnauzbart, Jeans, graues Jackett, weißes Hemd, geht zügig die letzten Meter bis zum Justizgebäude in der Freiburger Altstadt. Bloß nicht zu spät kommen. Er öffnet die schwere Holztür.

Es ist ein sonniger Tag im Oktober 2018, an dem in Saal 2 des Landgerichts eine Entscheidung fallen soll, die nicht nur Jürgen Thoma helfen kann, mit seiner Leidensgeschichte abzuschließen, sondern etwa hundert Patienten.

Viele von ihnen teilen sein Leiden, verspüren wie er früher ein Stechen in den Beinen oder können kaum weiter gehen als ein paar Hundert Meter, dann jagt ein Schmerz durch ihre Knochen. Sie alle führen ihre Probleme auf die Hüftprothese Durom-Metasul-LDH der Firma Zimmer Biomet zurück. Vom Gericht erhoffen sie sich eine Antwort darauf, wer Schuld trägt an den schädlichen Chrom- und Kobaltpartikeln, die wohl von ihren künstlichen Hüftgelenken abrieben und die Knochen anfraßen.

Im Flur des Freiburger Gerichts stützt sich ein Mann mit runden Brillengläsern auf Krücken, grauhaarige Frauen sitzen auf der Holzbank. Thoma nickt ihnen zu, schüttelt Hände, sie kennen sich schon länger.

Jürgen Thoma grüßt einen Leidensgenossen: Die beiden kennen sich noch aus dem Krankenhaus.

"Mit meiner Hüfte geht es immer noch schlecht", sagt ein älterer Herr zu Jürgen Thoma, "und bei dir?" "Es geht", antwortet Thoma.

Sie alle warten auf die Entscheidung in dem Zivilprozess Jürgen Thoma gegen Zimmer Biomet: Hätte der Hersteller vor Thomas Operation von einem möglichen Metallabrieb wissen können? War das künstliche Gelenk ausreichend getestet worden?

Jürgen Thoma ist zu besonnen, um ein Aktivist zu sein, aber zu ehrgeizig, um sich als Opfer zu ergeben.

Der Familienvater ist der perfekte Präzedenzfall. Gewinnt Thoma den Prozess, nehmen Anwälte Dutzende ruhende Verfahren wieder auf. Das ist der Plan. Jürgen Thoma ist der Held all dieser Menschen, ihr Held wider Willen.

Da ist Hanspeter Hauke, der erzählt, er könne an vielen Tagen nach ein paar Hundert Metern nicht mehr weitergehen, weil sein Bein schmerze.

Da ist Hanspeter Hauke, der erzählt, er könne an vielen Tagen nach ein paar Hundert Metern nicht mehr weitergehen, weil sein Bein schmerze.

Da ist Robert Herchenbach, der die Ungewissheit schildert, nicht zu wissen, welche Schäden das Chrom, das Ärzte in seinem Blut gefunden haben, seiner Niere zugefügt haben könnte.

Da ist Robert Herchenbach, der die Ungewissheit schildert, nicht zu wissen, welche Schäden das Chrom, das Ärzte in seinem Blut gefunden haben, seiner Niere zugefügt haben könnte.

Und da ist Maria Martin (Name geändert). Die Hüftoperation habe ihr all das genommen, wofür sie gelebt habe, sagt sie: Früher sei sie Tänzerin gewesen, heute schaffe sie es nicht mal mehr ohne Schmerz zu Fuß den Hügel hinauf, auf dem sie wohne.

Jürgen Thoma hat, wenn man so will, Glück gehabt: Er kann heute wieder laufen. Ärzte operierten ihn, entfernten das Metall und setzten einen neuen Prothesenkopf aus Keramik auf die Hüfte. Das Provisorium hält, aber niemand kann ihm sagen, wie lange noch.

Als Thoma im Juli 2010 den Freiburger Ableger der Firma Zimmer Biomet verklagte, hatte er noch die Bilder seines zerfressenen Knochens im Kopf. Die Ärzte hatten ihn ein zweites Mal operiert, weil Thomas rechte Hüfte wieder schmerzte und sie vermuteten, dass sich die Prothese gelockert hatte. Die Operateure schnitten seinen Oberschenkel auf und fotografierten: rotes Fleisch, schwarze Metallflecken, Knochenfraß. Sie registrierten erhöhte Chrom- und Kobaltwerte.

Eine Röntgenaufnahme zeigt Jürgen Thomas Prothese vor der Operation.

Quelle: Jürgen Thoma

Eine Röntgenaufnahme zeigt Jürgen Thomas Prothese vor der Operation.

Auf den Bildern war Knochenfraß dort zu erkennen, wo der Teil der Prothese verankert wird, auf dem der Arzt das Kugelgelenk mit einem Adapter aufsetzt. Thoma war überzeugt, dass die Metallteile durch Reibung freigesetzt worden waren. Nur: Beweisen konnte er das nicht.

Vor dem Eingriff in seinen Körper wusste Jürgen Thoma nicht einmal, wie eine künstliche Hüfte funktioniert, heute kämpft er gegen einen der einflussreichsten Hersteller solcher Medizinprodukte. Ein Mann, allein gegen einen Konzern, und was für einen: Zimmer Biomet ist eines der größten Unternehmen für orthopädische Implantate, Jahresumsatz rund sieben Milliarden US-Dollar, 8300 Mitarbeiter. Jürgen Thoma ist technischer Leiter einer Weinkellerei. Ein Jedermann.

Thoma hat auch keine Rückendeckung der Behörden. Als vor neun Jahren bekannt wurde, dass im Blut Dutzender Freiburger Patienten Schwermetalle gefunden wurde, stoppte kein Amt den Vertrieb des womöglich verhängnisvollen Hüftgelenks. Für Hersteller ist es ein Leichtes, neue Produkte auf den Markt zu bringen - aber die Opfer problematischer Prothesen müssen später oft in jahrelanger Kleinstarbeit vor Gericht die möglichen Fehler der Medizinindustrie belegen.

Im Gerichtssaal setzt sich Thoma auf einen Stuhl, verschränkt die Beine unter dem Tisch, knotet die Finger ineinander. Der Richter bittet eine Frau an Krücken, sich zu setzen, da vorne sei noch ein freier Stuhl, er wolle seine Entscheidung ausführlich begründen. "Ich kann nicht", sagt die Frau leise. Der Richter versteht sie nicht. "Setzen Sie sich doch", wiederholt er. "Ich kann nicht", sagt die Frau nun etwas lauter. "Beim Sitzen sind meine Schmerzen zu groß."

Jürgen Thomas Probleme mit der Hüfte beginnen, als er 23 Jahre alt ist, beim Fußballspielen prallt er gegen einen Pfosten. Als er mit Ende dreißig schief läuft, diagnostizieren die Ärzte in der rechten Hüfte eine Arthrose. Zehn Jahre zögert Thoma eine Operation noch hinaus, er will nicht unters Messer, aber die Schmerzen werden größer. Thoma zieht sein Bein nach wie ein alter Mann.

Das Loretto-Krankenhaus in Freiburg hat einen guten Ruf, Thoma entscheidet sich dort für eine Operation. Chefarzt Marcel Rütschi bewirbt im Jahr 2005 das neue Hüftmodell der Firma Zimmer Biomet als den "Maybach unter den Hüften", erinnert sich Thoma. Maybach, das ist für Autokenner das Feinste vom Feinen. Sicher. Edel. Langlebig. Die Durom-Metasul-Prothese biete mit einem großen Kugelkopf maximale Bewegungsfreiheit, lautet das Versprechen. Bergsteiger sollen wieder bergsteigen können, Tänzer wieder tanzen, Tennisspieler wieder Tennis spielen. An diese Botschaft erinnern sich viele Patienten im Gespräch mit Reportern der Süddeutschen Zeitung, des NDR und WDR, die den Fall rekonstruierten.

Jürgen Thoma, damals 48 Jahre alt, entscheidet sich für das viel gepriesene Modell Durom. "Die Ärzte haben gesagt: Das wäre das beste auf dem Markt", sagt Thoma. "Wieso hätte ich das anzweifeln sollen?"

Was ihm nicht klar ist: Die Hüftprothese war nie klinisch getestet worden. Niemand hatte geprüft, wie sie sich, eingebaut im Menschen, bewährt - geschweige denn, was bei einem Sturz oder einer schweren Belastung damit passiert.

Der Süddeutschen Zeitung liegt das interne Dokument der Firma vor, auf dessen Grundlage die Prothese 2003 auf den Markt kam. In der sogenannten Konformitätserklärung, mit der Hersteller die Sicherheit ihrer Produkte bezeugen, heißt es, die Prothese stelle im Prinzip keine große Neuerung dar. Der Hersteller unterzog die neuartige Hüfte keiner Studie am Menschen, sondern nutzte das Äquivalenzprinzip. Es besagt, dass neue Varianten von Produkten, die mit ähnlicher Funktion schon auf dem Markt sind, nicht noch einmal erprobt werden müssen.

In den vier Jahren nach der Implantation kann Thoma zunächst wieder ohne Schmerzen laufen, kann Treppen steigen, sogar aufs Dach der Weinkellerei klettern, in der er arbeitet. Dort kontrolliert er die Solaranlagen. Dann kommen die Schmerzen zurück, schleichend. Und nicht nur bei ihm. Es ist das Jahr 2009.

Etliche Patienten melden sich jetzt bei Cheforthopäde Marcel Rütschi mit Problemen, die sich der Mediziner nicht erklären kann. Er operiert eine Frau und findet eine beachtliche Menge Metall in ihrem Körper. "Es war einfach schwarz, und man sah mit dem Auge, dass Metall abgerieben war", wird Rütschi Jahre später, im Juli 2016, bei einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Freiburg zu diesem Fall sagen.

Im August 2009 wendet sich Rütschi sogar an die Presse, weil er vermutet, dass die Durom-Hüftprothese Patienten in Not bringe. "Orthopäden des Freiburger Krankenhauses bauten fehlerhafte Hüftgelenke ein", schreibt die Badische Zeitung, "Als Operateur merken Sie gar nichts", zitiert die Zeitung Rütschi damals. Schon zu diesem Zeitpunkt heißt es, mehr als 800 Patienten in Freiburg könnten betroffen sein. Wenige Monate später erklärt Rütschi, man vermute bei jedem dritten Patienten mit der Durom-Metasul-Hüfte Probleme. Tatsächlich wurde bis heute auch jeder dritte Träger solcher Prothesen in Freiburg nachoperiert.

Badische Zeitung vom 5. August 2009

Rütschis Zahlen alarmieren damals das Bundesgesundheitsministerium, wie interne Unterlagen zeigen, die der SZ vorliegen. Anfang März 2010 schreibt ein Mitarbeiter des Ministeriums eine eilige Mail an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn, kurz BfArM. Man wolle umgehend Informationen darüber, was die Behörde über die "schwerwiegenden Probleme" mit den Hüftprothesen wisse. Das BfArM antwortet umgehend, ihm lägen 114 Problemmeldungen vor, fast alle dazu gehörenden Prothesen seien von der gleichen Klinik implantiert worden.

Eine Kaskade des Versagens

Der Schluss der Gesundheitsaufsicht überrascht allerdings: Man sehe keinen Handlungsbedarf, schreibt das BfArM. Erst Monate später empfiehlt das Amt, die Prothese doch nicht weiter einzusetzen. Doch die Freiburger Landesbehörde, die den Verkaufsstopp anordnen könnte, es ist das Regierungspräsidium, setzt den Hinweis nicht um. Dort ist man auch heute noch der Auffassung, dass die Voraussetzung für die Anordnung eines Vertriebsstopps nicht gegeben war. Dort ist man auch heute noch der Auffassung, dass die Voraussetzung für die Anordnung eines Vertriebsstopps nicht gegeben war

Interne Unterlagen zeigen eine Kaskade des Versagens. Bereits im August 2008 informierte die US-Gesundheitsbehörde FDA das deutsche BfArM, dass es bei fast baugleichen Durom-Hüftpfannen zu Lockerungen gekommen sei; man habe die Chirurgen in den USA aufgefordert, die Hüftgelenke nicht mehr zu implantieren.

Das BfArM fragte daraufhin beim Hersteller, ob das auch für Deutschland relevant sei. Zimmer Biomet versicherte, die Probleme in den USA lägen an mangelndem Training der Ärzte. Die deutschen seien besser geschult.

Im Frühjahr 2009 aber trudelten immer mehr Meldungen über Probleme mit den Hüftprothesen bei der Bundesbehörde ein - so viele, dass das BfArM Anfang September desselben Jahres urteilte, das Produkt sei nicht sicher. Wenn er die Anwendung nicht selbst stoppe, schrieb das BfArM dem Hersteller Zimmer Biomet, würden Konsequenzen folgen. Fünf Tage später kündigte Zimmer Biomet einen Auslieferungsstopp an. Aber genau das passierte nicht. Stattdessen meldete sich Zimmer Biomet wenige Tage darauf abermals und schob das Problem auf die Operateure. Die hätten sich wahrscheinlich nicht an die vorgeschriebene Operationsanleitung gehalten. Einen Produktfehler erkenne man nicht.

Der Maybach unter den Hüftprothesen blieb auf dem Markt, und noch 2011, zwei Jahre, nachdem man Metall im Körper Dutzender Patienten gefunden hatte, verkaufte Zimmer Biomet Hüftprothesen in Deutschland, wenn auch nur noch wenige.

Der Biomechaniker Daniel Klüß beschäftigt sich als Gerichtsgutachter schon seit Jahren mit der Problematik der Durom-Metasul-Hüfte von Zimmer Biomet. Auch im Verfahren von Jürgen Thoma gegen den Konzern half er bei der Aufklärung. Er sichtete Kartons voll Akten, Patientendaten zum Beispiel und Unterlagen des Herstellers. Bei einer Operationsanleitung wunderte er sich, dass sie aus dem Jahr 2009 stammte - als die Probleme mit dem Metallabrieb schon bekannt waren. Er forschte nach und stellte fest: Es gab mehrere, sich widersprechende OP-Anleitungen. So wurden Ärzte anfangs etwa angewiesen, die Prothese "mit einem sanften Schlag" einzubauen, später waren es "mindestens drei kräftige Schläge".

Eins, drei, sanft, hart: Wie hätte ein Operateur sich da korrekt verhalten sollen?

"Zimmer ist mein schwerster Fall", sagt Sascha Berst-Frediani, der Anwalt von Jürgen Thoma. Der Jurist, dunkelblauer Anzug, braune Locken, Mokassins, erinnert sich noch gut an den Tag vor ungefähr neun Jahren, als sein Mandant ihm das Problem seiner Prothese anhand zweier Wassergläser erklärte. Thoma steckte sie ineinander, hob das obere hoch, beide Gläser schwebten. "Sehen Sie! Glas in Glas, das hält", sagte Thoma. "Das ist eine konische Verbindung." Bei seiner Hüfte habe dagegen die Verbindung zwischen Schaft und Konus nicht fest genug gehalten, durch Mikrobewegungen sei Reibung entstanden, die Chrom und Kobalt freigesetzt hätte. Berst-Frediani antwortete: "Gut möglich, aber das muss ein Gutachter klären."

Der Anwalt Sascha Berst-Frediani hat kaum eine Akte so oft gewälzt wie die von Jürgen Thoma.
Heute, neun Jahre später, springt der Anwalt in seiner Freiburger Kanzlei immer wieder vom Stuhl auf, zieht aus einem der sieben auf dem Teppich verteilten Ordner ein neues Dokument heraus und schüttelt den Kopf. "Tausende Seiten Schriftsatz", sagt er. Erst habe die Firma abgestritten, dass es überhaupt Metallabrieb bei ihren Hüftprothesen gegeben habe. "Das muss man sich mal vorstellen", sagt Berst-Frediani. "Wir haben denen Fotos vorgelegt mit mehreren Zentimetern schwarzer Flüssigkeit am Fleisch." Aber das sei noch nicht alles. "Der Gipfel war, als sie einer Patientin, die weit über 70 war, vorgeworfen haben, sie hätte sich absichtlich noch mal operieren lassen, um Schadenersatz einklagen zu können." Das, sagt der Anwalt, "ist unterstes Niveau".

Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA bewertete die Produktionsstätten von Zimmer vor kurzem als besonders schlecht:

Zimmer Biomet erklärt auf Anfrage der SZ, man setze alles daran, die "Geschäftstätigkeit verantwortungsvoll und auf Grundlage höchster ethischer Standards zu gestalten". Man gehe davon aus, dass die Hüftgelenke "nicht fehlerhaft sind".

Das Gericht nimmt sich Zeit: Fast eine Stunde lang begründet der Richter sein Urteil.

Der Richter muss nun an diesem sonnigen Oktobertag in Saal 2 des Freiburger Landgerichts verkünden, wie er die Sache sieht. Es tue ihm leid, sagt er, dass das Verfahren so lange gedauert habe. Er wisse, wie wichtig es für Betroffene sei, endlich Antworten zu hören. Es sei schwierig gewesen, Gutachter zu finden. Und dann, endlich, sagt er den Satz, auf den alle gewartet haben: "Die Prothesen weisen einen Fehler auf."

Das Landgericht spricht Jürgen Thoma 25.000 Euro Schmerzensgeld zu. "Es hätte klinische Tests geben sollen", sagt der Richter. Der Metallabrieb bei Thomas Hüfte liege über dem, was als gesundheitlich unbedenklich gelte, sagt der Richter. "Klar ist", begründet er, "dass die Festigkeit in der Konusverbindung der entscheidende Punkt ist für den Abrieb."

Jürgen Thoma lehnt sich zurück, er lächelt. Hatte er etwa doch recht gehabt, all die Jahre? Ist es ausgestanden? Wenige Wochen später erreicht ihn die Nachricht, dass Zimmer Biomet in Berufung geht. Acht Jahre waren nicht genug.

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Dieser Artikel erschien erstmals am 25.11.2018 in der SZ. Die besten digitalen Projekte finden Sie hier.

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