Coronavirus-Impfung
Archiv-Impfbot: Wann wären Sie dran gewesen?
Sie möchten wissen, wann Sie vor der Aufhebung der Impfpriorisierung mit einem Termin rechnen konnten oder welcher Priorisierungsgruppe Sie angehörten? Dann sind Sie hier richtig – bei der alten Version des SZ-Impfbots.
Bisher hat erst ein Teil der Menschen in Deutschland, die geimpft werden können, eine erste oder zweite Dosis erhalten. Der Großteil der Gesamtbevölkerung muss noch warten.
Aktuell werden die Impfstoffe der Hersteller Biontech, Moderna, Astra Zeneca und Johnson & Johnson eingesetzt. Wir berechnen an dieser Stelle ein siebentägiges Mittel. Damit bis zum 21. September alle Impfwilligen ihre erste Spritze bekommen, müssten täglich so viele Menschen eine Erstimpfung erhalten.
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Das Impfen zu organisieren ist Aufgabe der Bundesländer. Sie müssen priorisieren, wer zuerst einen Termin bekommt. Es gibt vier Stufen: Höchste, hohe und erhöhte Priorität, dann erst ist der Rest der Bevölkerung an der Reihe. Maßgebend für die Einteilung ist, wie gefährdet jemand ist, sich mit Sars-Cov-2 anzustecken beziehungsweise schwer zu erkranken. Dabei spielt das Alter die Hauptrolle, aber auch andere Faktoren wie Vorerkrankungen, Beruf und Wohnsituation.
Was sich in der Impfverordnung geändert hat: In einigen Bundesländern werden auch Journalistinnen und Journalisten der sogenannten kritischen Infrastruktur zugeordnet und können mit erhöhter Priorität in Gruppe drei geimpft werden. Dazu zählen etwa Hessen und seit dem 27. April auch Bayern.
Zwischen dem 15. und 18. März setzte Deutschland Corona-Impfungen mit dem Präparat des Herstellers Astra Zeneca vorsorglich aus, inzwischen darf es auf Empfehlung der europäischen Arzneimittelbehörde wieder verwendet werden. Die Details. Seit dem 30. März empfiehlt die Ständige Impfkommission, Menschen unter 60 Jahren vorläufig nicht mehr mit dem Vakzin von Astra Zeneca zu impfen. Unter 60-Jährige sollen sich der Entscheidung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern zufolge nur noch "nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse
nach sorgfältiger Aufklärung" weiterhin damit impfen lassen können. Die Details. In einigen Bundesländen dürfen Ärztinnen und Ärzte seit dem 21. April das Vakzin von Astra Zeneca allen Menschen über 16 Jahren unabhängig von der Impfreihenfolge anbieten.
Rückwirkend zum 8. März wurden einige weitere Gruppen in der Impfreihenfolge vorgezogen: Wer für die Bundesrepublik oder zum Beispiel politische Stiftungen im Ausland arbeitet, wo die gesundheitliche Versorgung mangelhaft ist, gehört nun zur Priorisierungsgruppe zwei. Auch Menschen mit einer Conterganschädigung und allgemein alle, die in einem Heilberuf arbeiten und dabei regelmäßig direkten Kontakt mit Patienten haben, werden mit hoher Priorität geimpft. Außerdem wichtig: Alle Wahlhelfer zählen jetzt zur Priorisierungsgruppe drei.
Die Verordnung erlaubt nun zudem explizit, von der vorgegebenen Impfreihenfolge abzuweichen, wenn dadurch zum Beispiel verhindert wird, dass Impfstoff weggeworfen werden muss. Auch in Gebieten mit besonders hoher Inzidenz ist eine Abweichung möglich.
Hier können Sie herausfinden, in welche der vier Priorisierungsgruppen Sie fallen. Unser SZ-Impfbot wird Ihnen alle relevanten Fragen stellen und Ihnen am Ende Ihre Gruppe mitteilen. Außerdem können Sie sich berechnen lassen, wie viele Menschen in ihrem Bundesland ungefähr vor Ihnen an der Reihe sind und wann sie in etwa damit rechnen können, einen Impftermin zu bekommen.
Erfahren Sie hier ihre Priorisierungsgruppe, indem Sie dem Impfbot ein paar Fragen beantworten. (Die Daten werden nicht gespeichert.)
Wenn Sie Ihre Gruppe bereits kennen, können Sie direkt unter "Abkürzung" schauen, wann Sie ungefähr an der Reihe sind.
Abkürzung
Sie wissen bereits in welcher Priorisierungsgruppe Sie sind?
Die Impfgeschwindigkeit wird aus den aktuellen Daten der Bundesländer berechnet. Der Zeitraum, der hier für Ihren Impftermin berechnet wurde, kann sich also ändern. Der zuerst genannte früheste mögliche Termin beruht auf Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Ob alle Lieferungen zum geplanten Zeitpunkt eintreffen, kann man nicht wissen. So könnten etwa Produktionsengpässe der Impfstoff-Hersteller zu Verzögerungen führen. Für einzelne Bundesländer wäre mit den offiziellen maximalen Kapazitäten sogar ein noch schnelleres Impftempo möglich, es wird stets der frühere Termin genannt. Der späteste mögliche Termin hingegen dürfte sich nach vorne verschieben, sobald weitere Impfstoffe zugelassen werden und die Impfgeschwindigkeit zunimmt. Für einen vollständigen Impfschutz braucht es bei den Vakzinen von Biontech, Moderna und Astra Zeneca zwei Dosen, die je nach Impfstoff im Abstand von drei bis zwölf Wochen verabreicht werden sollen. Wer den Impfstoff von Johnson & Johnson erhält, muss nur einmal geimpft werden.
Nicht zu vergessen: Nicht jeder ist bereit, sich impfen zu lassen, und auch das beeinflusst, wann Sie an die Reihe kommen. Nach aktuellen Umfragen möchten etwa 75 Prozent aller Impfberechtigten tatsächlich geimpft werden.
Wichtig ist auch: Es gibt Ausnahmen, die der SZ-Impfbot nicht abgefragt hat – zum Beispiel für Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen. Die Impfverordnung erlaubt mittlerweile ärztliche Einzelfallentscheidungen: Dadurch können in Ausnahmefällen auch Personen, die die Verordnung nicht abdeckt, priorisiert geimpft werden.
Die Impfverordnung des Bundes lässt zudem an vielen Stellen Raum für Interpretation. Es ist nicht genau definiert, was eine "besonders relevante Position" in der kritischen Infrastruktur ist – oder ob auch Ehrenamtliche, beispielsweise der Freiwilligen Feuerwehr, allesamt zur Gruppe derer zählen, die mit erhöhter Priorität geimpft werden sollen.
Das Bundesgesundheitsministerium teilt auf Anfrage mit, die Verordnung ermögliche es den Ländern, innerhalb der Gruppen noch einmal "eine konkretere, auf die epidemiologische Situation vor Ort abgestimmte Priorisierung vorzunehmen und dabei auch praktische Erwägungen zu berücksichtigen". Bedeutet also: Es kann sein, dass die Länder die Impfverordnung im Detail unterschiedlich auslegen.
Die Priorisierungsgruppen
Um eine Reihenfolge für die Impfungen festzulegen, gibt es die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“. Darin werden alle Menschen, die potenziell Anspruch auf eine Immunisierung haben, in Gruppen unterteilt. Nicht geimpft werden werden zunächst alle unter 16-Jährigen, auch Schwangere sollen zunächst auf eine Immunisierung verzichten. Das liegt daran, dass die Vakzine noch nicht ausreichend an diesen Gruppen getestet wurden.
Nach überwiegender Expertenmeinung sollten Menschen, die bereits infiziert waren, zunächst nicht geimpft werden. Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit Neuestem aber auch eine Impfung für Genesene, sechs Monate nach überstandener Infektion.
Bei der Verteilung der Impftermine gehen die Bundesländer nach den jeweiligen Priorisierungsgruppen vor. Allerdings kann es auch da je nach Bundesland in unterschiedlicher Geschwindigkeit vorangehen, manchmal gibt es im Detail Unterschiede, wer in welche Gruppe fällt.
Hier der Überblick über alle vier Gruppen und ihre ungefähre Größe:
So sind wir vorgegangen
In die Prognose eines Impftermins gehen zwei Faktoren ein: Die Größen der verschiedenen Priorisierungsgruppen und die Geschwindigkeit, in der geimpft wird. Beide Faktoren lassen sich nur näherungsweise ermitteln oder schätzen. Daher sind die Prognosen mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, sie stellen lediglich einen groben Orientierungswert dar. Mit fortschreitender Durchimpfung lässt sich der Zeitraum immer näher eingrenzen. Wichtig ist: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine frühere Version des SZ-Impfbots. Der Artikel bildet den Stand vor dem 7. Juni ab und wird nicht mehr aktualisiert.
Wie wir die Größe der Priorisierungsgruppen berechnet haben
Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums definiert verschiedene Priorisierungsgruppen, die die Reihenfolge der Impfung in Deutschland festlegen. Die Einteilung in diese Gruppen erfolgt anhand zahlreicher Faktoren, dazu zählen das Alter, der Beruf und der Gesundheitszustand einer Person. Auch die Wohnsituation und der Kontakt zu Risikogruppen spielen eine Rolle. Die konkrete Umsetzung obliegt den Landes- und Kommunalbehörden. Auf Anfrage teilten alle Bundesländer mit, sich nach der Verordnung des Bundes zu richten, die wiederum auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) beruht.
Um die Impftermine abzuschätzen, mussten wir zunächst die Größe der Priorisierungsgruppen in den einzelnen Bundesländern ermitteln. Wenn verfügbar, haben wir auf Zahlen des Statistischen Bundesamts zurückgegriffen, an anderen Stellen auf Schätzungen der Stiko. Die Daten zu Demenzkranken in Deutschland stammen von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, die Zahl der Personen, die behinderte Menschen betreuen, von der Bundesagentur für Arbeit. Schätzungen zum Bevölkerungsanteil mit einschlägigen Vorerkrankungen entstammen einer Studie des wissenschaftlichen Instituts der AOK.
Sofern die Daten nach Alter und Bundesland aufgeschlüsselt waren, haben wir diese übernommen. Fehlten diese Angaben, haben wir die bundesweiten Zahlen entsprechend dem Bevölkerungsanteil der Bundesländer umgelegt. Das gilt zum Beispiel für die Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen sowie für sämtliche Berufsgruppen, die priorisiert geimpft werden.
Ein Teil der Bevölkerung ist von der Impfung vorerst ausgeschlossen, darunter Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Schwangere. Menschen, die labordiagnostisch bestätigt bereits eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben, sind zwar laut Impfverordnung nicht explizit ausgeschlossen, aber auch sie sollen sich zunächst eher nicht impfen lassen. Zudem will sich nicht jeder impfen lassen – aus Umfragen von Deutschlandtrend geht hervor, dass derzeit rund drei Viertel der Bevölkerung zu einer Impfung bereit sind. Wir nehmen an, dass sich die Impfbereitschaft gleichmäßig auf alle Priorisierungsgruppen verteilt.
Mitunter überschneiden sich die Kriterien für die Priorisierung, viele Menschen sind also aus mehreren Gründen einer Gruppe zugeordnet. Sofern möglich, haben wir diese Doppelzählungen ermittelt und bereinigt. Da Adipositas häufig in Verbindung mit Vorerkrankungen wie Diabetes Typ II oder Herz-Kreislauferkrankungen auftritt, wurde der Anteil der Adipösen nur zu einem Drittel in die Berechnung aufgenommen.
Die Schätzungen der Gruppengröße mit der höchsten Priorität haben wir mit den Angaben der Bundesländer abgeglichen, die sie auf Anfrage der SZ zur Verfügung gestellt haben. Für die weiteren Gruppen lag auch den zuständigen Landesministerien keine Schätzung vor.
Im Beitrag geben wir ausnahmslos gerundete Werte an. Detaillierte Zahlen würden eine Genauigkeit vermitteln, die es nicht gibt. Durch das Runden kann es dazu kommen, dass etwa die im Artikel genannten Prozentzahlen sich nicht genau zu 100 Prozent addieren lassen. Für alle unsere Daten gilt: Zum jetzigen Zeitpunkt bilden sie den bestmöglichen Wissensstand ab, sie verändern sich aber auch fortwährend.
Wie wir die Wartezeit bis zum Impftermin berechnet haben
Entscheidend für die Schätzung der Wartezeit ist, wie viele Impfungen in den Bundesländern täglich vorgenommen werden können. Als optimistisches Szenario für den frühest möglichen Impftermin dienen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich haben wir nochmals alle Landesregierungen angefragt, welche Kapazitäten nach aktuellem Stand zur Verfügung stehen. Wo diese Pläne über die bundesweite Zielvorgabe hinausgehen, haben wir sie für den frühestmöglichen Impftermin herangezogen. Das pessimistische Szenario ergibt sich aus der Zahl der durchschnittlich geimpften Menschen pro Tag in der zurückliegenden Woche und stellt eine Schätzung des letztmöglichen Impftermins dar. Dieser liegt meist weit in der Zukunft, könnte aber nach vorne rücken, etwa wenn zusätzliche Impfstoffe zugelassen werden oder Impfstofflieferanten ihre Produktionskapazitäten ausbauen.
Der angegebene Zeitrahmen bezieht sich auf den Termin für die erste Impfung. Für den optimalen Infektionsschutz ist vorgesehen, eine zweite Dosis im Abstand von drei bis sechs Wochen zu verabreichen. Mit einer Ausnahme: Der Impfstoff von Johnson & Johnson muss nur einfach verabreicht werden.