Brexit und kein Ende - die Szenarien

Abstimmung? Keine Abstimmung? Ja? Nein? Das Brexit-Chaos geht immer weiter, kaum einer blickt noch durch und die Zeit läuft den Briten weg. Diese Grafik erklärt die vier Optionen, die es jetzt gibt.  

1 Minuten Lesezeit

Von Julia Kraus und Sebastian Gierke

Die Zeit wird knapp. Am 29. März 2019 muss Großbritannien die Europäische Union verlassen. Eigentlich. 

Mit der Abstimmung im britischen Parlament über den Brexit-Deal am 15. Januar ist es nicht vorbei. Was passiert danach? Wie geht es weiter? Die Lage ist sehr kompliziert. Trotzdem der Versuch, Ordnung in das Brexit-Chaos zu bringen:   

Ein Jahr nachdem die Briten für den Brexit gestimmt hatten, begannen am 19. Juni 2017 die Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU. Am 14. November 2018 legten Europäische Kommission und britische Regierung dann den Brexit-Deal vor, also das Abkommen über den Austritt. Von den Regierungschefs der EU wurde es gebilligt.

Die zentrale Frage im Moment lautet: Wie stimmt das britische Parlament ab? Ist es für den Deal von Premierministerin Theresa May? Oder gegen den Deal? Ja oder Nein? 

Die zentrale Frage im Moment lautet: Wie stimmt das britische Parlament ab? Ist es für den Deal von Premierministerin Theresa May? Oder gegen den Deal? Ja oder Nein? 

Ein “Ja” erscheint im Moment unwahrscheinlich. Der EU-Gipfel am 13./14. Dezember hat außer netten Worten keine deutliche Verbesserung für die Premierministerin gebracht. Und in den Tagen vor der Abstimmung musste May empfindliche Niederlagen im Parlament hinnehmen. Sie braucht die Stimmen von 320 Abgeordneten. Bekommt sie die und stimmt auch das Europaparlament zu, tritt das Austrittsabkommen wie vorgesehen am 29. März in Kraft und Großbritannien verlässt die EU.    

Ein “Ja” erscheint im Moment unwahrscheinlich. Der EU-Gipfel am 13./14. Dezember hat außer netten Worten keine deutliche Verbesserung für die Premierministerin gebracht. Und in den Tagen vor der Abstimmung musste May empfindliche Niederlagen im Parlament hinnehmen. Sie braucht die Stimmen von 320 Abgeordneten. Bekommt sie die und stimmt auch das Europaparlament zu, tritt das Austrittsabkommen wie vorgesehen am 29. März in Kraft und Großbritannien verlässt die EU.    

Sagt das Parlament “Nein” zum Deal, hätte die Regierung ursprünglich 21 Tage Zeit gehabt, um einen neuen Plan vorzulegen, wie es weitergehen soll. Doch das Parlament entschied eine Woche vor der Abstimmung, dass dies nun sogar innerhalb von nur drei Tagen geschehen muss. In dieser kurzen Zeit ist allerdings nicht viel mehr als eine Absichtserklärung zu erwarten. Möglich erscheint im Moment, dass es dann zu einer Verlängerung der Übergangsphase nach Artikel 50 des EU-Vertrages kommt. So würde Zeit für die Verhandlungen und das weitere Prozedere geschaffen. Weder London noch Brüssel schließen eine solche Verlängerung aus. 

In Artikel 50 ist festgelegt, wie die Verhandlungen über den Austritt eines Landes aus der EU ablaufen sollen. Hier steht, dass die Parteien sich zwei Jahre Zeit lassen können - und eine Fristverlängerung möglich ist. Aber nur, wenn alle EU-Mitgliedstaaten dieser zustimmen. Eine Verlängerung der Frist scheint nur bis Ende Juni 2019 relativ problemlos möglich; sonst müsste Großbritannien an der Europawahl teilnehmen. Das neugewählte EU-Parlament kommt Anfang Juli zusammen.

Jenseits der Fristverlängerung gibt es grundsätzlich vier verschiedene Optionen, wie es weitergehen könnte.    

Sagt das Parlament “Nein” zum Deal, hätte die Regierung ursprünglich 21 Tage Zeit gehabt, um einen neuen Plan vorzulegen, wie es weitergehen soll. Doch das Parlament entschied eine Woche vor der Abstimmung, dass dies nun sogar innerhalb von nur drei Tagen geschehen muss. In dieser kurzen Zeit ist allerdings nicht viel mehr als eine Absichtserklärung zu erwarten. Möglich erscheint im Moment, dass es dann zu einer Verlängerung der Übergangsphase nach Artikel 50 des EU-Vertrages kommt. So würde Zeit für die Verhandlungen und das weitere Prozedere geschaffen. Weder London noch Brüssel schließen eine solche Verlängerung aus. 

In Artikel 50 ist festgelegt, wie die Verhandlungen über den Austritt eines Landes aus der EU ablaufen sollen. Hier steht, dass die Parteien sich zwei Jahre Zeit lassen können - und eine Fristverlängerung möglich ist. Aber nur, wenn alle EU-Mitgliedstaaten dieser zustimmen. Eine Verlängerung der Frist scheint nur bis Ende Juni 2019 relativ problemlos möglich; sonst müsste Großbritannien an der Europawahl teilnehmen. Das neugewählte EU-Parlament kommt Anfang Juli zusammen.

Jenseits der Fristverlängerung gibt es grundsätzlich vier verschiedene Optionen, wie es weitergehen könnte.    

Option 1: Wenn nichts sonst passiert, also auch keine Fristverlängerung nach Artikel 50 beschlossen wird, würde es zum No-Deal-Brexit kommen. Großbritannien verlässt dann am 29. März 2019 die EU ohne ein Abkommen. Ein harter Brexit hätte beispielsweise für Industrie und Handel sowohl in Großbritannien als auch der EU schwere Folgen.  

Option 1: Wenn nichts sonst passiert, also auch keine Fristverlängerung nach Artikel 50 beschlossen wird, würde es zum No-Deal-Brexit kommen. Großbritannien verlässt dann am 29. März 2019 die EU ohne ein Abkommen. Ein harter Brexit hätte beispielsweise für Industrie und Handel sowohl in Großbritannien als auch der EU schwere Folgen.  

Option 2: Theresa May könnte direkt im Anschluss an die Abstimmung versuchen, noch einmal mit der EU zu verhandeln. 

Option 2: Theresa May könnte direkt im Anschluss an die Abstimmung versuchen, noch einmal mit der EU zu verhandeln. 

Dass sich die EU darauf einlässt, ist nach der verschobenen Parlamentsabstimmung Anfang Dezember, den daran anschließenden Versuchen Mays, in Brüssel ihre Möglichkeiten auszuloten und dem EU-Gipfel unwahrscheinlicher geworden. Angesichts der dramatischen Lage scheinen eine Fristverlängerung nach Artikel 50 und neue Verhandlungen aber nicht ausgeschlossen. Alle EU-Staaten müssten solchen Neuverhandlungen zustimmen.  

Dass sich die EU darauf einlässt, ist nach der verschobenen Parlamentsabstimmung Anfang Dezember, den daran anschließenden Versuchen Mays, in Brüssel ihre Möglichkeiten auszuloten und dem EU-Gipfel unwahrscheinlicher geworden. Angesichts der dramatischen Lage scheinen eine Fristverlängerung nach Artikel 50 und neue Verhandlungen aber nicht ausgeschlossen. Alle EU-Staaten müssten solchen Neuverhandlungen zustimmen.  

Wenn sich Großbritannien und die EU darauf verständigen, neu zu verhandeln, geht der Prozess im Grunde von vorne los. Sollte man sich auf einen Kompromiss einigen, müsste der dem britischen Parlament wieder zur Abstimmung vorgelegt werden. Ausgang ungewiss.  

Wenn sich Großbritannien und die EU darauf verständigen, neu zu verhandeln, geht der Prozess im Grunde von vorne los. Sollte man sich auf einen Kompromiss einigen, müsste der dem britischen Parlament wieder zur Abstimmung vorgelegt werden. Ausgang ungewiss.  

Sollte die EU neue Verhandlungen ablehnen, blieben als Optionen neben dem No-Deal-Brexit noch eine Neuwahl oder ein zweites Referendum. Auch hier stellt sich die Frage, ob es zu einer Fristverlängerung kommt. 

Sollte die EU neue Verhandlungen ablehnen, blieben als Optionen neben dem No-Deal-Brexit noch eine Neuwahl oder ein zweites Referendum. Auch hier stellt sich die Frage, ob es zu einer Fristverlängerung kommt. 

Option 3:  Fristverlängerung nach Artikel 50 ist auch hier möglich: Es geht um Neuwahlen. Die Premierministerin könnte zu dem Schluss gelangen, dass Wahlen der richtige Weg sind, die vertrackte Lage aufzubrechen und auf diese Weise ein politisches Mandat für ihren Brexit-Plan zu erhalten. May hat allerdings nicht die Macht, Neuwahlen auszurufen. Zwei Drittel der Abgeordneten des Unterhauses müssten dem Plan zustimmen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, blieben die anderen drei Optionen. 

Option 3:  Fristverlängerung nach Artikel 50 ist auch hier möglich: Es geht um Neuwahlen. Die Premierministerin könnte zu dem Schluss gelangen, dass Wahlen der richtige Weg sind, die vertrackte Lage aufzubrechen und auf diese Weise ein politisches Mandat für ihren Brexit-Plan zu erhalten. May hat allerdings nicht die Macht, Neuwahlen auszurufen. Zwei Drittel der Abgeordneten des Unterhauses müssten dem Plan zustimmen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, blieben die anderen drei Optionen. 

Der zweite Weg, wie es zu Neuwahlen kommen kann, ist ein Misstrauensvotum. Diesmal kein parteiinternes - ein solches hat May gerade gewonnen - sondern eines, bei dem das gesamte Parlament abstimmt und das sich gegen die gesamte Regierung richtet. Die Opposition kann die Initiative ergreifen und ein Misstrauensvotum beantragen, aber auch May selbst kann es fordern, mit dem Plan, durch einen Sieg ihre Machtstellung zu festigen.

Wenn die Regierung das Misstrauensvotum verliert, kommt es allerdings nicht automatisch zu Neuwahlen. Denn wenn sich eine klare andere Regierung abzeichnen sollte, tritt May zurück und ein neuer Premierminister wird ernannt. Ist das nicht der Fall und die aktuelle Regierung kann nicht innerhalb von 14 Tagen ein Misstrauensvotum gewinnen, beispielsweise nachdem sie neue Zugeständnisse gemacht hat, wird innerhalb von frühestens 25 Tagen neu gewählt.

Mit einer neuen Regierung sind viele Optionen denkbar, auch solche, die von der alten Regierung schon verworfen wurden. Es könnte beispielsweise ein zweites Referendum geben oder ein neuer Austrittsprozess beginnt, aber nur, wenn auch die EU mitspielt.  

Der zweite Weg, wie es zu Neuwahlen kommen kann, ist ein Misstrauensvotum. Diesmal kein parteiinternes - ein solches hat May gerade gewonnen - sondern eines, bei dem das gesamte Parlament abstimmt und das sich gegen die gesamte Regierung richtet. Die Opposition kann die Initiative ergreifen und ein Misstrauensvotum beantragen, aber auch May selbst kann es fordern, mit dem Plan, durch einen Sieg ihre Machtstellung zu festigen.

Wenn die Regierung das Misstrauensvotum verliert, kommt es allerdings nicht automatisch zu Neuwahlen. Denn wenn sich eine klare andere Regierung abzeichnen sollte, tritt May zurück und ein neuer Premierminister wird ernannt. Ist das nicht der Fall und die aktuelle Regierung kann nicht innerhalb von 14 Tagen ein Misstrauensvotum gewinnen, beispielsweise nachdem sie neue Zugeständnisse gemacht hat, wird innerhalb von frühestens 25 Tagen neu gewählt.

Mit einer neuen Regierung sind viele Optionen denkbar, auch solche, die von der alten Regierung schon verworfen wurden. Es könnte beispielsweise ein zweites Referendum geben oder ein neuer Austrittsprozess beginnt, aber nur, wenn auch die EU mitspielt.  

Option 4: Die Regierung, natürlich auch eine möglicherweise neu gewählte, kann ein neues Referendum vorschlagen. Auch das Parlament kann darauf dringen. Da es mit großer Wahrscheinlichkeit zu spät ist, ein solches vor dem 29. März abzuhalten, müsste auch hier die Frist verlängert werden.

Ob es ein Referendum gibt oder nicht, entscheidet das Parlament. Wenn es zustimmt, müssten vor dem Urnengang noch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, zum Beispiel müsste geklärt sein, wer überhaupt wählen darf. Außerdem muss eine gewisse Zeit verstreichen, bis wieder gewählt werden darf. Ebenfalls nicht klar: Über was wird bei einem zweiten Referendum abgestimmt? Eine Möglichkeit wäre, dass die Briten die Wahl bekommen zwischen: No Brexit, No-Deal-Brexit und dem Brexit-Deal. Das ist allerdings hypothetisch. Um die Voraussetzungen für ein Referendum zu schaffen, bräuchte man wohl mindestens ein halbes Jahr Zeit.

Wenn das Parlament gegen ein neues Referendum stimmt, blieben die anderen drei Optionen.   

Option 4: Die Regierung, natürlich auch eine möglicherweise neu gewählte, kann ein neues Referendum vorschlagen. Auch das Parlament kann darauf dringen. Da es mit großer Wahrscheinlichkeit zu spät ist, ein solches vor dem 29. März abzuhalten, müsste auch hier die Frist verlängert werden.

Ob es ein Referendum gibt oder nicht, entscheidet das Parlament. Wenn es zustimmt, müssten vor dem Urnengang noch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, zum Beispiel müsste geklärt sein, wer überhaupt wählen darf. Außerdem muss eine gewisse Zeit verstreichen, bis wieder gewählt werden darf. Ebenfalls nicht klar: Über was wird bei einem zweiten Referendum abgestimmt? Eine Möglichkeit wäre, dass die Briten die Wahl bekommen zwischen: No Brexit, No-Deal-Brexit und dem Brexit-Deal. Das ist allerdings hypothetisch. Um die Voraussetzungen für ein Referendum zu schaffen, bräuchte man wohl mindestens ein halbes Jahr Zeit.

Wenn das Parlament gegen ein neues Referendum stimmt, blieben die anderen drei Optionen.   

Wie es ausgeht? Welches Szenario eintritt? Im Moment kann das niemand sagen. Selbst mit Wahrscheinlichkeiten zu hantieren, ist unseriös. Zu viele Variablen können den Ausgang beeinflussen. Der Europäische Gerichtshof hat Anfang Dezember geurteilt, dass die Briten den Brexit sogar einseitig zurücknehmen können. Sie könnten also einfach sagen: doch kein Brexit, alles soll so bleiben wie es ist. Das allerdings scheint unter Theresa May und ohne beispielsweise ein zweites Referendum unmöglich. Es würde nach dem Votum der Briten für den Brexit die Demokratie im Land ganz grundsätzlich gefährden. Kurz: Dass es bis zum 29. März eine Lösung gibt, wird zunehmend unsicher. Das einzig Sichere: Für Spannung ist gesorgt.  

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